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Die Bürger wollen verstehen und fair behandelt werden

Artikel von Prof. Dr. Birk in der STZ vom 05.12.2011

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Negativpreis führt zum Ausschluss eines Angebots

Im Rahmen der Ausschreibung von Straßenbaumaßnahmen hat ein Bieter ein Angebot mit einem in einer Position negativen Preis abgegeben. Die Vergabestelle hat das Angebot ausgeschlossen, weil dieses nicht alle geforderten Preise enthalten hat. 

Landgericht Stuttgart, Urteil vom 02.11.2011 – 15 O 298/11 – (nicht rechtskräftig) 

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Verhindert das Entfallen der Überlassungspflicht für Abwasser (§ 63 Abs. 6 Satz 1, 2 SächsWG) den beitragsrechtlichen Vorteil nach § 17 Abs. 1 Satz 1 SächsKAG?

Im Spannungsverhältnis zwischen Abwasserbeseitigungskonzept und Anschluss- und Benutzungszwang kann die Gemeinde bzw. der Zweckverband als Träger der Abwasserbeseitigungspflicht abweichend gem. § 63 Abs. 6 Satz 3/2. HS SächsWG bestimmen, dass ein Grundstückseigentümer trotz wasserrechtlicher Erlaubnis zur Überlassung des auf seinem Grundstück anfallenden Abwassers an den Aufgabenträger verpflichtet bleibt. Dies hat auch die Beitragspflichtigkeit dieses Grundstückes zur Folge. Derartige Sachverhalte sind in der Praxis erheblich umstritten. Die zugrunde liegenden Rechtsfragen sind in der Rechtsprechung des Sächsischen Oberverwaltungsgerichts noch nicht abschließend geklärt.

Einen konkreten Einblick in den aktuellen Stand der Rechtsprechung bot der Vortrag von Herrn Rechtsanwalt Torsten Dossmann auf dem XVI. Dresdner KAG-Beitrags-Tag am 11.11.2011

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Der Erschließungsvertrag gem. §124 BauGB

Aus Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg 9/2011

von Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Jörg Birk, Stuttgart

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Frühe Bürgerbeteiligung in Planungsverfahren

NJW_Titel_kleinAus Neue Juristische Wochenschrift Heft 30/2011
von Rechtsanwalt Professor Dr. Hans-Jörg Birk, Stuttgart

Die Ereignisse der letzten zwölf Monate um Stuttgart 21 haben in der öffentlichen Wahrnehmung einen Paradigmenwechsel von andauernder Verfahrensbeschleunigung durch Kürzung der Beteiligungsrechte und Rechtsschutzmöglichkeiten zurück zu mehr Bürgerbeteiligung ausgelöst. Ob es dabei bleibt, erscheint nicht sicher, wenn man die gesetzgeberischen Aktivitäten zur Energiewende mit den notwendig werdenden Leitungstrassen samt dem Zeithorizont ihrer Herstellung betrachtet.
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Offen und tolerant

Nach Stuttgart 21: Damit nicht der Eindruck entsteht, alles sei entschieden, müssen Verfahren zusammengefasst und aufgezeichnet werden. Vorschläge zur Beteiligung der Bürger.

Artikel von Prof. Dr. Hans-Jörg Birk in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 27.01.2011

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