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Die Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes und des Sächsischen Wassergesetzes

Zum 01.03.2010 trat das neue Wasserhaushaltsgesetz in Kraft. Für den Freistaat Sachsen wurde hiernach am 15.05.2010 das Gesetz zur Anpassung des Landesumweltrechts an das neue Bundesrecht aufgrund der Föderalismusreform vom 28.04.2010 in Kraft gesetzt, mit dem einzelne Normen des Sächsischen Wassergesetzes ergänzt bzw. neu gefasst wurden.

Mehr berichtet: Rechtsanwalt Torsten Dossmann (Vortrag (zum Download) auf den Sächsischen Verwaltungsrechtstagen 2010 am 28./29.05.2010)