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Neues aus dem Erschließungsbeitragsrecht

Der Beitrag "Neues aus dem Erschließungsbeitragsrecht" von Dr. Schaupp-Haag ist in VBlBW 2009, S. 131 ff. erschienen.

Seit den „wilden“ 1980-er Jahren wurden die Zeiten im Beitragsrecht allgemein ruhiger. Gleichwohl lohnt es sich, einen Blick auf die Entwicklung, insbesondere der Rechtsprechung der letzten Jahre, zu werfen, zumal am 31.03.2005 neue landesrechtliche Regelungen zum Erschließungsbeitragsrecht in Baden-Württemberg in Kraft getreten sind.

Der Landesgesetzgeber hat von seiner im Zuge der „kleinen Verfassungsreform“ durch die Änderung des Grundgesetzes vom 27.10.1994 erhaltenen Gesetzgebungskompetenz im Bereich des Erschließungsbeitragsrechts nunmehr Gebrauch gemacht. Er hat im KAG das Erschließungsbeitragsrecht gänzlich neu und in wesentlichen Punkten abweichend von den §§ 127 – 135 BauGB geregelt.

Für vor dem 01.10.2005 endgültig hergestellte Erschließungsanlagen, die noch nicht abgerechnet sind oder sich noch in der Abrechnung befinden, sind aufgrund der Übergangsvorschrift des § 49 Abs. 7 KAG neben seinen Neuerungen weiterhin die §§ 127 – 135 BauGB anzuwenden. Nicht nur deshalb, sondern weil das KAG 2005 auch Grundsätze des Erschließungsbeitragsrecht des BauGB in das Landesrecht übernommen hat, ist die Entwicklung der Rechtsprechung in den vergangenen Jahren von Interesse.