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Artenschutz in der Bauleitplanung - ein schwieriges Prüfprogramm

von Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht Dr. Helmut Schuster, Stuttgart
Verwaltungsblätter für Baden-Württemberg (VBIBW 5/2009, Seite 174)

Der Artenschutz stellt zunehmend Kommunen in der Bauleitplanung und Investoren bei der Bebauung vor (neue) Herausforderungen. Die für den Artenschutz zuständigen Fachbehörden prüfen die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben streng. Deshalb sind Kommunen und Investoren gut beraten, möglichst frühzeitig in der Planungsphase die Anforderungen des Artenschutzrechts "abzuarbeiten" und mit den zuständigen Behörden die Untersuchungstiefe und die zeitlichen Rahmenbedingungen zu klären. Der Beitrag gibt einen Überblick über das schwierige Prüfprogramm im Artenschutzrecht. Er zeigt weiter Spielräume auf, die genutzt werden können.